Erfahre mehr über Diätologie.
Der Begriff "Diätologie" stammt aus dem Griechischen und setzt sich aus zwei Wörtern zusammen.
"Diaita" = Lebensweise, Ernährungsweise
"Logie" = Wissenschaft eines Fachgebiets
Die Diätologie beschäftigt sich mit der Ernährung im Zusammenhang mit Gesundheitsförderung, Prävention und Therapie. Dabei geht es nicht um starre Regeln oder einheitliche Diätpläne, sondern um individuelle Ansätze.

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Die Berufsgruppe der Diätolog*innen gehört zu den gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen (MTDG). Ihre Tätigkeiten, Berufsrechte und Ausbildungen sind im MTD-Gesetz (BGBl. I Nr. 100/2024) verankert.
Um als Diätolog*in tätig zu sein, ist ein abgeschlossenes Diätologie-Studium (dreijähriges Bachelorstudium) erforderlich. Zudem ist die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister verpflichtend. Diese muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Es besteht eine Fortbildungspflicht. Diätolog*innen sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um die Qualität ihrer Arbeit sicherzustellen und die Patient*innensicherheit zu gewährleisten.
Das Tätigkeitsfeld umfasst zahlreiche ernährungs(medizinische) Bereiche. Ziel ist es, den Gesundheitszustand einer Person zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen.
Diätolog*innen arbeiten sowohl mit gesunden als auch mit erkrankten Personen zusammen. Neben Ärzt*innen sind sie die einzige Berufsgruppe, die berechtigt ist, Menschen mit Verdacht auf oder mit bereits bestehenden Erkrankungen ernährungstherapeutisch zu behandeln. Zur Information: Bei bestehenden Erkrankungen ist eine Zuweisung von einem / einer Haus- oder Fachärzt*in notwendig. Ohne Erkrankungen oder für Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention ist keine Zuweisung erforderlich.
Weiter Informationen sind auf der Seite vom Berufsverband „Diätologie Austria“ zu finden.
Kostenrückerstattung über Versicherungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich (z. B. ÖGK, BVA, VAEB) übernehmen keine Kosten.
Einige private Zusatz- und Krankenversicherungen erstatten einen Teil oder sogar das gesamte Beratungshonorar. Bitte kläre die genauen Leistungsansprüche sowie die erforderlichen Unterlagen direkt mit deiner Versicherung.
Die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) gewährt jährlich einen Zuschuss von 100,- Euro für gesundheitsfördernde Maßnahmen, einschließlich diätologischer Leistungen. Weitere Informationen zur Antragstellung und Einlösung des „Gesundheitshunderters“ findest du hier.
