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Erfahre mehr über Diätologie.

Der Begriff "Diätologie" stammt aus dem Griechischen und setzt sich aus zwei Wörtern zusammen.


"Diaita" = Lebensweise, Ernährungsweise
"Logie" = Wissenschaft eines Fachgebiets

Die Diätologie beschäftigt sich mit der Ernährung im Zusammenhang mit Gesundheitsförderung, Prävention und Therapie. Dabei geht es nicht um starre Regeln oder einheitliche Diätpläne, sondern um individuelle Ansätze.

#gesundheitsberuf             #prävention             #ernährungsmedizin             #einzigartig            #gesundheitsförderung             #evidenzbasiert

​​​Die Berufsgruppe der Diätolog*innen gehört zu den gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen (MTDG). Ihre Tätigkeiten, Berufsrechte und Ausbildungen sind im MTD-Gesetz  (BGBl. I Nr. 100/2024) verankert.​

Um als Diätolog*in tätig zu sein, ist ein abgeschlossenes Diätologie-Studium (dreijähriges Bachelorstudium) erforderlich. Zudem ist die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister verpflichtend. Diese muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Es besteht eine Fortbildungspflicht. Diätolog*innen sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um die Qualität ihrer Arbeit sicherzustellen und die Patient*innensicherheit zu gewährleisten.

Diätolog*innen arbeiten sowohl mit gesunden als auch mit erkrankten Personen zusammen. Neben Ärzt*innen sind sie die einzige Berufsgruppe, die berechtigt ist, Menschen mit Verdacht auf oder mit bereits bestehenden Erkrankungen ernährungstherapeutisch zu behandeln.

Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention ist keine ärztliche Überweisung erforderlich. Liegt jedoch eine Erkrankung vor, benötigst du eine Überweisung von einer Ärztin oder einem Arzt. Zum Beispiel von Hausärzt*innen oder Zahnärzt*innen. Erkundige dich gerne vorab bei mir.

Das Tätigkeitsfeld umfasst zahlreiche ernährungs(medizinische) Bereiche. Ziel ist es, den Gesundheitszustand einer Person zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen.

Weiter Informationen sind auf der Seite vom Berufsverband „Diätologie Austria“ zu finden.

​Kostenrückerstattung über Versicherungen.

Die Kosten für diätologische Leistungen werden leider nur in seltenen Fällen rückerstattet. Nachstehend findest du einen Überblick über die Rückerstattungsmöglichkeiten.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich (z. B. ÖGK, BVA, VAEB) übernehmen keine Kosten.

Einige private Zusatz- und Krankenversicherungen erstatten einen Teil oder sogar das gesamte Beratungshonorar. Bitte kläre die genauen Leistungsansprüche sowie die erforderlichen Unterlagen direkt mit deiner Versicherung.

​Die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) gewährt jährlich einen Zuschuss von 100,- Euro für gesundheitsfördernde Maßnahmen, einschließlich diätologischer Leistungen. Weitere Informationen zur Antragstellung und Einlösung des „Gesundheitshunderters“ findest du hier.​​

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